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Das Gesellschaftsrecht beinhaltet alle Regelungen zu den Voraussetzungen für die Gründung, den Rechten und Pflichten der Gesellschaftsorgane (wie dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung), zur Umfirmierung sowie zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Es ist eng mit dem Handelsrecht verknüpft. Im Grunde orientiert sich dies am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Zudem gibt es spezielle Gesetze für die verschiedenen Gesellschaftsformen, wie beispielsweise:
Insbesondere als Geschäftsführer und Gesellschafter ist es für mich von Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft zu verstehen, da ich im schlimmsten Fall persönlich haftbar gemacht werden kann.
Der zentrale Anknüpfungspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Rechtsform richtet sich danach, ob eine Person oder ein zurückgelegtes Kapital für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet. Im Gesellschaftsrecht sind folgende Personengesellschaften bekannt:
Darüber hinaus sind auch diese Kapitalgesellschaften normiert:
Zusätzlich existieren zahlreiche Mischformen. Dadurch können Unternehmen von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Grundlage für die Unternehmensgründung sind die Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter genießen dort wesentliche Freiheiten, etwa bei der Wahl der Rechtsform, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter haben und wie hoch die Vergütung ausfallen soll. Allerdings müssen dabei die jeweiligen Voraussetzungen zur Gründung eingehalten werden. Neben der Gesellschaftervereinbarung und dem Stammkapital sind auch die Eintragung im Handelsregister und die Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig. Fehler bei der Gründung können weitreichende Folgen haben. Die Konsequenzen müssen dann die Gesellschafter tragen, was insbesondere bei einer unbegrenzten persönlichen Haftung zum Ruin führen kann. Daher halte ich es für wichtig, die Gründung einer Gesellschaft anwaltlich begleiten zu lassen.
Wenn die Gesellschaftsform nicht zur Unternehmung passt, kann das den betrieblichen Ablauf behindern – oder im schlimmsten Fall sogar die unternehmerische Existenz gefährden. Deshalb ist die Unternehmensumwandlung entscheidend, um sich auf einem ständig wandelnden Markt optimal zu positionieren. Die Unternehmensumwandlung orientiert sich am Umwandlungsgesetz (UmwG). Das UmwG unterscheidet folgende Modelle, die je nach Unternehmenssituation in Betracht gezogen werden können:
Darüber hinaus kann auch der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme genannt) eine Option darstellen. Obwohl der Kauf eines Unternehmens grundsätzlich nach denselben Regelungen funktioniert wie der Erwerb von Brötchen beim Bäcker, sind dennoch im Detail wichtige Formvorschriften zu beachten und komplexe Vertragsstrukturen zu erstellen.
Außerdem kommen auch Unternehmenstransaktionen in Betracht. Unter dem Begriff Merger & Acquisitions (M&A) versteht man Vorgänge wie Fusionen sowie den Kauf oder Verkauf von Unternehmen. Gerade bei jungen Start-Ups oder größeren Unternehmensformen kann dies von Vorteil sein. Da auch verschiedene Bereiche des Konzernrechts, wie die Beteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern und die Managementbeteiligung, berücksichtigt werden müssen, ist es wichtig, rechtssicher zu agieren. Ich berate Sie gerne bei Fragen zur Transformation und Transaktion.
Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten: vom Handelsrecht bis hin zu Problemen bei Gesellschaften. Ständig wechselnde Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Wirtschaftsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung sind Sie rechtlich abgesichert. Durch meine langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit mir einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Meine Leistungen für Sie umfassen dabei folgende Bereiche:
Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern
Gesellschaftsverträge & Wirtschaftsvertragsrecht
Compliance
Gesellschafterstreitigkeiten
Prozessführung / Klage
Im Gesellschaftsrecht existieren Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen – auch Merger and Acquisition (abgekürzt M&A) bezeichnet. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) differenziert zwischen Verschmelzung/Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.
In einer Kommanditgesellschaft (KG) sind sowohl der Komplementär als auch der Kommanditist Gesellschafter. Die Haftung des Kommanditisten ist auf die Höhe seiner Kapitaleinlage begrenzt, während der Komplementär mit seinem gesamten Privatvermögen unbeschränkt haftet.
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