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Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht – weshalb es von Bedeutung ist

In Deutschland existieren etwa 3,5 Millionen Unternehmen, die jeweils einer bestimmten Gesellschaftsform angehören. Das Gesellschaftsrecht regelt, wie diese Unternehmen geführt werden, wer mitbestimmen darf und was geschieht, wenn es im Betrieb einmal nicht optimal läuft. Somit bildet das Gesellschaftsrecht die rechtliche Basis, um einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. In jeder Phase gibt es rechtliche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt: von der Unternehmensgründung über den Handel und die Unternehmensleitung bis hin zur Unternehmensabwicklung oder Unternehmenstransaktion. Hierbei kann ich als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht helfen, die bestmögliche Lösung für das Unternehmen zu finden.

Rechtsvorschriften im Gesellschaftsrecht – rechtlich korrekt wirtschaften

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet alle Regelungen zu den Voraussetzungen für die Gründung, den Rechten und Pflichten der Gesellschaftsorgane (wie dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung), zur Umfirmierung sowie zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. Es ist eng mit dem Handelsrecht verknüpft. Im Grunde orientiert sich dies am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Zudem gibt es spezielle Gesetze für die verschiedenen Gesellschaftsformen, wie beispielsweise:

  • Aktiengesetz (AktG)
  • Genossenschaftsgesetz (GenG)
  • GmbH-Gesetz (GmbHG)
  • Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

Insbesondere als Geschäftsführer und Gesellschafter ist es für mich von Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft zu verstehen, da ich im schlimmsten Fall persönlich haftbar gemacht werden kann. 

Haben Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht? Ich berate Sie in allen Belangen.

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Der zentrale Anknüpfungspunkt ist die jeweilige Gesellschaftsform. Hier wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Die Rechtsform richtet sich danach, ob eine Person oder ein zurückgelegtes Kapital für die Tätigkeit der Gesellschaft haftet. Im Gesellschaftsrecht sind folgende Personengesellschaften bekannt:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / BGB-Gesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • Stille Gesellschaft
  • Partenreederei

Darüber hinaus sind auch diese Kapitalgesellschaften normiert:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG).
  • Societas Europaea (SE)
  • Societas Cooperativa Europaea (SCE)
  • Eingetragene Gesellschaft (eG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Zusätzlich existieren zahlreiche Mischformen. Dadurch können Unternehmen von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Grundlage für die Unternehmensgründung sind die Gesellschaftsverträge. In diesen Vereinbarungen werden die maßgeblichen Beteiligungen und Aufgaben der einzelnen Beteiligten festgelegt. Die Gesellschafter genießen dort wesentliche Freiheiten, etwa bei der Wahl der Rechtsform, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Gesellschafter haben und wie hoch die Vergütung ausfallen soll. Allerdings müssen dabei die jeweiligen Voraussetzungen zur Gründung eingehalten werden. Neben der Gesellschaftervereinbarung und dem Stammkapital sind auch die Eintragung im Handelsregister und die Beurkundung durch einen Notar zwingend notwendig. Fehler bei der Gründung können weitreichende Folgen haben. Die Konsequenzen müssen dann die Gesellschafter tragen, was insbesondere bei einer unbegrenzten persönlichen Haftung zum Ruin führen kann. Daher halte ich es für wichtig, die Gründung einer Gesellschaft anwaltlich begleiten zu lassen. 

Ungültige Gesellschaftsform? - Umwandlungen und Transaktionen eröffnen Chancen

Wenn die Gesellschaftsform nicht zur Unternehmung passt, kann das den betrieblichen Ablauf behindern – oder im schlimmsten Fall sogar die unternehmerische Existenz gefährden. Deshalb ist die Unternehmensumwandlung entscheidend, um sich auf einem ständig wandelnden Markt optimal zu positionieren. Die Unternehmensumwandlung orientiert sich am Umwandlungsgesetz (UmwG). Das UmwG unterscheidet folgende Modelle, die je nach Unternehmenssituation in Betracht gezogen werden können:

  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Formwechsel
  • Vermögensübertragung

Darüber hinaus kann auch der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme genannt) eine Option darstellen. Obwohl der Kauf eines Unternehmens grundsätzlich nach denselben Regelungen funktioniert wie der Erwerb von Brötchen beim Bäcker, sind dennoch im Detail wichtige Formvorschriften zu beachten und komplexe Vertragsstrukturen zu erstellen.

Außerdem kommen auch Unternehmenstransaktionen in Betracht. Unter dem Begriff Merger & Acquisitions (M&A) versteht man Vorgänge wie Fusionen sowie den Kauf oder Verkauf von Unternehmen. Gerade bei jungen Start-Ups oder größeren Unternehmensformen kann dies von Vorteil sein. Da auch verschiedene Bereiche des Konzernrechts, wie die Beteiligung von Aufsichtsratsmitgliedern und die Managementbeteiligung, berücksichtigt werden müssen, ist es wichtig, rechtssicher zu agieren. Ich berate Sie gerne bei Fragen zur Transformation und Transaktion.

Gesellschafterkonflikt – Gesellschaften harmonischer gestalten

Die menschliche Komponente sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere bei der Unternehmensrestrukturierung kann es zu Konflikten unter den Gesellschaftern (sogenannter Gesellschafterstreit) kommen. Um den Fortbestand der Gesellschaft nicht zu gefährden, ist es entscheidend, dass gegenseitige Rechte und Pflichten geklärt sind – auch die möglichen Konsequenzen einer Einigung oder eines Ausschlusses müssen berücksichtigt werden. Hierbei stehen mir zahlreiche außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie Schiedsgerichte oder betreute Mediation. Diese Varianten der außergerichtlichen Schlichtung bieten nicht nur den Vorteil, kostengünstiger und schneller zu sein, sondern sind auch vertraulich und zukunftsorientiert. Entscheidend ist nicht, wer im Recht ist, sondern vielmehr, die Geschäftsbeziehung unter den Gesellschaftern oder mit dem Geschäftsführer aufrechtzuerhalten und eine Lösung zu finden, die eine weitere Zusammenarbeit ermöglicht. Darüber hinaus wird eine erhöhte Medienaufmerksamkeit vermieden, wodurch Geschäftsgeheimnisse und persönliche Beziehungen geschützt werden. Hierbei ist die anwaltliche Vertretung von großer Bedeutung, da Schiedsurteile und Schlichtungseinigungen einklagbar sind. Mit mir vermeiden Sie hohe Gerichtskosten. Ich schütze Ihre Interessen und Ihr Unternehmen.

Rechtsstreitigkeiten – so erlangen Sie Ihr Recht

Werden jedoch Klagen vor dem Zivilgericht eingereicht, erfolgt das Verfahren gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese überlässt den Verlauf des Verfahrens größtenteils dem Willen der Parteien. Abhängig vom Streitwert ist entweder das Amtsgericht (AG) oder direkt das Landgericht (LG) zuständig. In Berufung und Revision verläuft der Instanzenzug über die Oberlandesgerichte (OLG) bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In diesem Zusammenhang ist die anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich. Ich setze Ihr Recht durch, denn mit mir sind Sie vor Gericht auf der sicheren Seite.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Haben Sie Fragen zu Rechtsmitteln und Verfahren? Ich berate Sie umfassend, damit Sie wissen, wer Sie vertritt.

Meine Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten: vom Handelsrecht bis hin zu Problemen bei Gesellschaften. Ständig wechselnde Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Wirtschaftsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung sind Sie rechtlich abgesichert. Durch meine langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit mir einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Meine Leistungen für Sie umfassen dabei folgende Bereiche:

 

Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern

  • Organisation von Gesellschafter- und Aufsichtsratsversammlungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Kapitalmaßnahmen, Beteiligungen
  • Rechtliche Fragen zum E-Commerce und Wettbewerbsrecht

Gesellschaftsverträge & Wirtschaftsvertragsrecht

  • Gründung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
  • Transaktionen (M&A)
  • Vertragsgestaltung (Satzung, Beteiligungsverträge)

Compliance

  • Compliance-Beratung 
  • Unterstützung bei der Erstellung von Compliance-Richtlinien
  • Due Diligence

Gesellschafterstreitigkeiten

  • Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Wettbewerbsverbot
  • Abfindung
  • Gesellschafterauseinandersetzungen

Prozessführung / Klage

  • Ordentliche Gerichtsverfahren
  • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
    • Mediation
    • Schiedsverfahren

Häufige Fragen:

Ich unterscheide zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG, EWIV) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG, SE, SCE, eG, KGaA).
Die Anforderungen an die Unternehmensgründung variieren je nach Rechtsform. Im Allgemeinen ist eine (gegebenenfalls notariell beurkundete) Gesellschaftervereinbarung, die Eintragung ins Handelsregister sowie möglicherweise die Bereitstellung des Stammkapitals erforderlich.

Im Gesellschaftsrecht existieren Mischformen und Umwandlungen von Rechtsformen für Unternehmen – auch Merger and Acquisition (abgekürzt M&A) bezeichnet. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) differenziert zwischen Verschmelzung/Fusion, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung.

Die Haftung hängt von der Rechtsform ab. Bei Personengesellschaften haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, und die Gesellschafter haften zusätzlich mit ihrem privaten Vermögen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

In einer Kommanditgesellschaft (KG) sind sowohl der Komplementär als auch der Kommanditist Gesellschafter. Die Haftung des Kommanditisten ist auf die Höhe seiner Kapitaleinlage begrenzt, während der Komplementär mit seinem gesamten Privatvermögen unbeschränkt haftet.

Verträge über den Kauf von Unternehmen orientieren sich in der Regel am BGB. Je nach Art der Rechtsform können spezielle Gesetze hinzukommen, wie beispielsweise das GmbHG, wodurch bestimmte Formvorschriften, insbesondere die notarielle Beurkundung, zwingend erforderlich werden. Darüber hinaus sind auch Aspekte der Beteiligungen sowie kartellrechtliche Fragen zu berücksichtigen.
AGB sind nicht wirksam, wenn sie durch eine Abweichung vom Gesetz eine unzumutbare Benachteiligung für die andere Partei zur Folge haben. Zudem hat das BGB einen Katalog von ungültigen Klauseln gegenüber Verbrauchern festgelegt.
Für die Gründung einer GmbH benötige ich einen Gesellschaftsvertrag. Dieser muss notariell beurkundet werden, weshalb ein Notar bei der Gründung erforderlich ist.
Bei einer Legal Due-Diligence-Prüfung (DD) handelt es sich um die Überprüfung von Unternehmen hinsichtlich rechtlicher Risiken, um die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt zu wahren. Gründe hierfür können Unternehmenskäufe oder ein Börsengang sein.
Ein Streit unter Gesellschaftern kann das Unternehmen in Gefahr bringen. Zunächst sollte ich versuchen, diesen in einer Gesellschafterversammlung zu klären. Sollte dies nicht erfolgreich sein, gibt es außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten wie Schieds- oder Mediationsverfahren. Diese sind kostengünstiger, schneller und diskreter als öffentliche Gerichtsverfahren.

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