Die beruflichen Stationen und der Werdegang liegen derzeit nicht vor. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt hat er seine anwaltliche Tätigkeit aufgenommen und sich auf sein Fachgebiet spezialisiert.
Der Fachanwaltstitel setzt eine zusätzliche theoretische Prüfung sowie den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach der Fachanwaltsordnung voraus.
Der fachliche Schwerpunkt ergibt sich aus der erworbenen Spezialisierung und der langjährigen Praxis in diesem Rechtsgebiet.