Freudenberg Law

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Individuelle Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht

FAQs

Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zwischen 1,5 und 2 Jahren.
Ja, Sie können die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen
Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind, können Sie sie in das Verfahren einbeziehen, wenn beide Sorgeberechtigten dem Einbürgerungsverfahren zustimmen. Deshalb muss jeder sorgeberechtigte Elternteil das Antragsformular unterschreiben. Wenn Ihre Kinder bereits volljährig sind (18 Jahre), können sie ebenfalls an dem Verfahren teilnehmen, müssen aber unabhängig von Ihnen einen eigenen vollständigen Antrag stellen.
Sie können das Verfahren gemeinsam und gleichzeitig durchlaufen. Wenn Ihr Vorfahre nicht mehr lebt oder nicht an der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert ist, können Sie den Antrag auch ohne sie/ihn stellen. Es müssen jedoch alle Nachweise für Ihren Vorfahren vorgelegt werden, da geprüft wird, ob er auch das Recht gehabt hätte, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Ihr Ehepartner kann nicht ebenso als deutscher Staatsbürger eingebürgert werden, solange Sie beide im Ausland leben. Wenn Sie sich jedoch entschließen, nach Deutschland zu ziehen, hat Ihr Ehepartner Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland besteht die Möglichkeit der Einbürgerung für Ihren Ehepartner.
Im Prinzip nein. Es gibt kleinere Ausnahmen, je nachdem, von welchem Vorfahren Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft beanspruchen. Ich erläutere Ihnen dies gern in unserem ersten Gesprächstermin.
Ja, ich kann Sie bei der Suche nach persönlichen Dokumenten Ihrer Vorfahren unterstützen, z. B. nach Geburts- und Heiratsurkunden sowie Nachweisen von früheren Wohnsitzen in Deutschland. Sie sind in der Regel noch in den Akten der zuständigen Behörden vorhanden, sofern sie nicht während des Krieges vernichtet wurden.
Nein, Sie müssen während dieses Verfahrens zu keinem Zeitpunkt nach Deutschland kommen. Sie können mit mir per Telefon oder E‑Mail kommunizieren; wir müssen uns nicht persönlich treffen. Auch die Einbürgerungsbehörde verlangt keine Besuche für den Antrag.
Nach positivem Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Sie eine deutsche Staatsangehörigkeitsbescheinigung/Einbürgerungsurkunde, die besagt, dass Sie nun als deutscher Staatsangehöriger gelten. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie die deutsche Botschaft in Ihrer Heimatstadt aufsuchen und einen deutschen Reisepass beantragen.

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